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   OVG Thüringen, 29.06.1993 - 1 B 114/92   

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https://dejure.org/1993,7015
OVG Thüringen, 29.06.1993 - 1 B 114/92 (https://dejure.org/1993,7015)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 29.06.1993 - 1 B 114/92 (https://dejure.org/1993,7015)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 29. Juni 1993 - 1 B 114/92 (https://dejure.org/1993,7015)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einfügen; Rücksichtnahmegebot; Nachbarschützende Wrkung; Schutzwürdige Interessen; Abwägung der Belange; Baurechtsstreitigkeiten; Beschwerde; Eilverfahren ; Baurechtlicher Nachbarwiderspruch; Baurechtliche Nachbarklage

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 507 (Ls.)
  • LKV 1994, 114
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Thüringen, 11.05.1995 - 1 EO 486/94

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Balkon; Blockinneres;

    Das im Begriff des "Einfügens" (§ 34 Abs. 1 BauGB) enthaltene objektiv-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme hat aber nachbarschützenden Charakter, soweit in besonders qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (Senatsbeschluß vom 29.6.1993, LKV 1994, 114; BVerwG, Urteil vom 13.3.1981, Buchholz 406.19 Nr. 44 im Anschluß an Urteil vom 25.2.1977, BVerwGE 52, 122).
  • OVG Thüringen, 25.06.1999 - 1 EO 197/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Fleischerei;

    Soweit der Senat bisher eine solche tatsächliche Beeinträchtigung als Voraussetzung eines Abwehranspruchs genannt hat (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 29.6.1993 - 1 B 114/92 -, LKV 1994, 114, 115 m.w.N. zur Spruchpraxis weiterer Oberverwaltungsgerichte), hält er daran jedenfalls für den Bereich der Abstandsflächenvorschriften nicht mehr fest.
  • VG Weimar, 24.02.2010 - 1 E 66/10

    Baurechtliche Nachbarklage

    Es muss eine besondere rechtliche Schutzwürdigkeit des Betroffenen anzuerkennen sein, so dass unter Abwägung der beiderseitigen Belange die Beeinträchtigung der Wohnsituation unzumutbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1992 - 4 C 50/89 -, [...] = NJW 92, 2170; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 29. Juni 1993 - 1 B 114/92 -, [...] ).
  • VG Gera, 04.09.1995 - 4 E 518/95

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine erteilte Baugenehmigung zur Errichtung einer

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  • VG Weimar, 23.10.1998 - 3 E 2169/97

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

    Bei der Abwägung hat das Gericht zum einen das Gewicht der beteiligten Interessen und das konkrete Ausmaß ihrer Betroffenheit zu berücksichtigen; zum anderen hat es zu würdigen, ob der Rechtsbehelf des Betroffenen - unterhalb der Stufe der Offensichtlichkeit - nach Maßgabe des von ihm eventuell glaubhaft gemachten tatsächlichen Vorbringens wahrscheinlich Erfolg haben wird (ThürOVG, Beschluß vom 29. Juni 1993, LKV 1994, 114, 115 und Beschluß vom 28. Juli 1993, LKV 1994, 110, 113; HessVGH, Beschluß vom 01. August 1991, NVwZ 1993, 491, 492 und Beschluß vom 10. Mai 1996, BRS 58, 390, 391).
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